Atemschutzgeräteträger

Atemschutzgeräteträger

Bei den genannten Personen handelt es sich um Atemschutzgeräteträger. Diese Personen sind speziell ausgebildet und ausgerüstet, um unabhängig von der Außenluft arbeiten zu können. Dies kann der Fall sein, wenn Personen aus verqualmten Gebäuden gerettet werden müssen, oder dort Löscharbeiten durchgeführt werden sollen. Atemschutzträger kommen immer zum Einsatz, wenn Atemgifte vorhanden sind oder sein könnten, wie z.B. in der Kanalisation, oder bei Unfällen mit giftigen Substanzen.
Die sogenannten Pressluftatmer sind umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die den Träger mit Atemluft aus Druckluftflaschen (eine oder zwei Flaschen) mit Fülldrücken von 200 bzw. 300 bar versorgen.
Pressluftatmer werden für alle die Arbeits- und Rettungsaufgaben eingesetzt, bei denen der Einsatz nicht länger als eine halbe, eventuell eine dreiviertel, Stunde dauert.




Hinweise für die Belastungsübungen der Atemschutzgeräteträger

Atemschutzgerät Im Jahr 2003 wird eine überarbeitete FwDV 7 in Kraft treten. Die neue FwDV 7 kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Internet unter der Adresse der Landesfeuerwehrschule Regensburg heruntergeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese in der vorliegenden Form auch in Hessen eingeführt wird. Damit die Belastungsübungen nicht im Verlauf des Jahres 2003 umgestellt werden müssen, gilt ab Januar 2003 nachfolgende neue Regelung:

Der Begriff Gewöhnungsübung wird durch den Begriff Belastungsübung ersetzt!

- Aufstieg auf den Schlauchturm, 20 m hoch 20 kJ Belastung
- Abstieg vom Schlauchturm, 20 m 10 kJ Belastung
- Durchgang Strecke, 50m Länge 20 kJ Belastung
- Durchgang Übungstank 6 kJ Belastung
- Laufband 2 Minuten 6 km/h bei 10 % Steigung 12 kJ Belastung
- Fahrradergometer 2 Minuten 135 Watt Belastung 12 kJ Belastung

Der Geräteträger muss 80 kJ Leistung auf der Übungsstrecke erbringen. Ist das 50. Lebensjahr erreicht, müssen nur noch 60 kJ Leistung erbracht werden. Es entfällt der Fahrradergometer.

Geräteträger ab dem 50. Lebensjahr müssen dies dem Übungsleiter der Feuerwehr Bad Nauheim zu Beginn der Übung mitteilen. Nur dann kann auf die verminderte Leistung eingegangen werden.

Dieses Belastungsprogramm muss der Geräteträger mit einem Flaschenvolumen von 1600 Liter Atemluft absolvieren.

Das ziehen der Schlaghämmer entfällt.


Wir bitten, dies Ihren Atemschutzgeräteträgern mitzuteilen, es wird auch ein entsprechender Aushang in Bad Nauheim geben.

Die Herren Gemeinde-/Stadtbrandinspektoren erhalten durch die Feuerwehr Bad Nauheim Nachricht, wenn die geforderte Leistung nicht erbracht wurde. Gemäß neuer FwDV 7 muss der Geräteträger dann zur arbeitsmedizinischen Untersuchung nach "G 26".

Nach Regelung der neuen FwDV 7 muss zusätzlich zur Belastungsübung auf der Atemschutzübungsstrecke, am Standort eine Übung unter einsatzmäßigen Bedingungen durchgeführt werden. Denken Sie hierbei bereits heute an den erhöhten Verbrauch von Atemschutzgeräten. Wir empfehlen diese Mittel in die Haushalte einzustellen.

Gemäß Entwurf der neuen FwDV 200 (Ausbildungsvorschriften für die Feuerwehren) soll zukünftig der Sprechfunklehrgang Vorraussetzung für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang sein. Da nicht klar ist, ob diese Regelung in Hessen greift, werden wir dies im Wetteraukreis vorerst nicht berücksichtigen.


Im Auftrag
Michael Kinnel
- stellv. Kreisbrandinspektor -




Wir weisen nochmals auf wichtige Punkte hin, welche einen gesicherten Ablauf in der Atemschutzübungsanlage sicherstellen sollen: