Die Leistungsspange
"Allen jugendlichen Bewerbern im Alter von 15 - 18 Jahren, die sich mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt haben, und die geforderten Leistungen erbracht haben, bekommen als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr verliehen.
Die Leistungsspange soll eine Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.
Die Leistungsspange erfordert eine
fünffache Leistung innerhalb der Gemeinschaft. Diese Leistung erstreckt sich auf gute persönliche Haltung und geordnetes und geschlossenes Auftreten, auf Schnelligkeit und Ausdauer, auf Körperstärke und Körpergewandtheit und auf ausreichendes feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen und Können.
In allen Sparten wird eine
Erfolg versprechende Gemeinschaftsleistung der Gruppe gefordert, bei der der Stärkere dem Schwächeren hilft."
Wenn Sie sich näher für das Erwerben der Leistungsspange interessieren, lesen doch bitte weiter...
Grundsätze
Stiftung und Verleihung
Bedingungen
Bewertung
Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr
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1. Grundsätze
1.1 Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes verleiht allen in- und ausländischen jugendlichen Bewerbern im Alter von 15 - 18 Jahren (maßgebend sind die jeweils in der ersten
Lauffeuer-Ausgabe eines Jahres bekannt gegebenen Geburtsjahrgänge), die sich mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt, die geforderten Leistungen erbracht haben, als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die
LEISTUNGSSPANGE DER DEUTSCHEN JUGENDFEUERWEHR.
1.2 Die Leistungsspange soll Prüfstein und Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.
1.3 Die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfordert eine
fünffache Leistung innerhalb der Gemeinschaft der taktischen Gliederung der Löschgruppe.
Diese Leistungsbewertung erstreckt sich auf gute persönliche Haltung und geordnetes und geschlossenes Auftreten, auf Schnelligkeit und Ausdauer, auf Körperstärke und Körpergewandtheit und auf ausreichendes feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen und Können.
In allen Sparten wird eine
Erfolg versprechende Gemeinschaftsleistung der Gruppe gefordert, bei der der Stärkere dem Schwächeren hilft.
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2. Stiftung und Verleihung
2.1 Die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist auf Empfehlung des Deutschen Feuerwehrausschusses vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes gestiftet worden.
2.2 Die Leistungsspange wird aus in Altsilber geprägtem Eichenlaub, dem Sinnbild des Erfolges, gebildet und zeigt auf einem Mittelfeld das Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr. Ein rotes Flammensymbol und blaue Wellenlinien kennzeichnen den Einsatz der Feuerwehr bei Feuer- und Wassergefahr, eine Weltkugel mit der Tag- und Nachthälfte ihren Einsatz zu jeder Jahres- und Tageszeit.
2.3 Die Leistungsspange wird allen Angehörigen einer Gruppe, die sich der Leistungsbewertung gestellt und die Bedingungen erfüllt haben, vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes verliehen und im Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr vom Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr bestätigt. Bewerber, die der Deutschen Jugendfeuerwehr nicht angehören, erhalten eine Besitzurkunde.
2.4 Die Leistungsspange wird den Bewerbern am Tage der Leistungsbewertung im Rahmen einer abschließenden Feierstunde durch den Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr im Auftrage des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes überreicht.
2.5 Mitglieder der Jugendfeuerwehr tragen die Leistungsspange im Original am Übungsanzug oberhalb der linken Brusttasche.
Feuerwehrmänner, die die Leistungsspange in der Jugendfeuerwehr erworben haben, tragen sie entweder als Original oder als Bandschnalle oberhalb der linken Brusttasche am Dienstanzug der Feuerwehr.
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3. Bedingungen
3.1 Die Bedingungen zum Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr sind:
3.1.1 Auslegen einer Schlauchleitung als "Schnelligkeitsübung"
3.1.2 Kugelstoßen
3.1.3 Staffellauf
3.1.4 Vortragen eines Löschangriffs
3.1.5 Beantwortung von Fragen
Alle fünf Übungen müssen an einem Tag erfüllt werden.
3.2 Die Schnelligkeitsübung
verlangt das vorschriftsmäßige Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung aus 8 Längen doppelt gerolltem C-Druckschlauch durch die gesamte Gruppe unter dem Kommando des eingeteilten Gruppenführers in einer Mindestzeit von 75 Sekunden. Die Übung beginnt an der Startlinie, an der die Gruppe in Linie zu einem Glied hinter den Rollschläuchen Aufstellung genommen hat.
Die Übung endet nach erfolgtem Auslegen der Schlauchleitung an der Ziellinie, sobald die Gruppe dort wieder in Linie zu einem Glied Aufstellung genommen hat.
Die Leistung ist erreicht, wenn die Schlauchleitung ohne Verdrehung gut ausgezogen und vorschriftsmäßig, jeweils von 2 Mann gekuppelt, in der vorgeschriebenen Zeit verlegt worden ist.
3.3 Beim Kugelstoßen ist eine Kugel durch je einen Stoß aller 9 Angehörigen einer Gruppe insgesamt 55 Meter weit zu stoßen. Die männlichen Bewerber haben dabei eine Kugel von 5 kg Gewicht und die weiblichen Bewerber eine Kugel von 4 kg Gewicht zu verwenden. Die Kugel ist jeweils bei Jungen und Mädchen zu wechseln. Die Übung beginnt an der Startlinie. Der Nächste stößt jeweils ohne Anlauf (max. 2 Schritte) von dort aus, wo die Kugel aufgetroffen ist. Mit dem letzten Stoß
muss mindestens die 55-Meter-Marke erreicht werden, wenn die Leistung erfüllt sein soll.
3.3.1 Die Gruppe stößt immer von derselben Startlinie aus. Zwei Schritte Anlauf sind gestattet. Die erreichten Werte werden jeweils addiert. Nach Beendigung der Disziplin müssen 55 Meter erreicht sein. Die abgesicherte Bahnbreite beträgt 8 Meter, die Bahnlänge mindestens 15 Meter.
3.3.2 Der Veranstalter muss den Teilnehmern in geeigneter Form mitteilen, auf welche Art das Kugelstoßen durchgeführt wird.
3.4 Der Staffellauf
erfordert das Durchlaufen einer Strecke von 1.500 Meter durch alle 9 Angehörigen der Gruppe in beliebig einzuteilende Teilstrecken. Als Stafette dient ein Staffelholz.
Der Lauf beginnt mit dem ersten Läufer an der Startlinie. Die übrigen Läufer werden ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend für längere oder kürzere Laufstrecken auf der 1.500 Meter-Bahn verteilt.
Jeder Läufer darf nur einmal eingesetzt werden. Bei jedem Wechsel ist das Staffelholz dem nächsten Läufer zu übergeben. Der letzte Läufer
muss zur Erfüllung der Leistung das Staffelholz spätestens nach 4 Minuten 10 Sekunden durch das Ziel tragen.
3.5 Der Löschangriff
wird ohne Wassergabe nach den Richtlinien der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 4) durchgeführt.
Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
1. ohne Bereitstellung
2. Wasserentnahme offenes Gewässer
3. vier Saugschläuche
4. doppeltgerollte C-Schläuche
5. zügige Vornahme von 3 C-Rohren
Jede Gruppe legt das benötigte Gerät vor Beginn des Löschangriffs selbst neben der Tragkraftspritze bereit.
3.6 Fragenbeantwortung
Alle Angehörigen der Gruppe haben Fragen aus den folgenden Gebieten zu beantworten:
- Organisation
- Ausrüstung
- Geräte
- Löschmittel
- Löschverfahren der Feuerwehr
- Unfallverhütung
- Gesellschafts- und Jugendpolitik
3.7 Die Gruppen treten zur Leistungsbewertung im Übungsanzug der DJF mit Schutzhelm und festem Schuhzeug an. Bei den feuerwehrtechnischen Übungsteilen sind Schutzhandschuhe zu tragen. Das Kugelstoßen und der Staffellauf werden in Sportzeug (Spikes- und Stollenschuhe nicht zulässig) durchgeführt.
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4. Bewertung
4.1 Die Bewertung erfolgt durch den Abnahmeberechtigten der DFJ und die 5 Wertungsrichter.
Die Wertungsrichter müssen praktische Erfahrung besitzen und die Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange beherrschen.
4.2 Jeder Wertungsrichter ist für einen Wertungsteil zuständig.
4.3 Für die Durchführung der Leistungsbewertung werden zusätzlich (4.2) mindestens benötigt:
| für die Schnelligkeitsübung |
- 1 Zeitnehmer |
| für das Kugelstoßen |
- 1 Zielrichter |
| für den Staffellauf |
- 1 Zeitnehmer |
| für den Löschangriff |
- 3 Bewerter |
4.4 Die Leistungen in den einzelnen Übungen werden bewertet von:
| Wertungsrichter 1 |
- Schnelligkeitsübung |
| Wertungsrichter 2 |
- Kugelstoßen |
| Wertungsrichter 3 |
- Staffellauf |
| Wertungsrichter 4 |
- Löschangriff |
| Wertungsrichter 5 |
- Fragenbeantwortung |
4.5 Im Bewertungsblatt wird für die fünf Übungen und für den Gesamteindruck der Gruppe eine Punktzahl durch den jeweils zuständigen Wertungsrichter eingetragen. Die Punktzahl 0-4 ergibt sich aus der erbrachten Leistung.
a) Bei der Schnelligkeitsübung, beim Kugelstoßen und beim Staffellauf ist die Punkteskala 0-4 den erzielten Werten zugeordnet.
| Punkte |
Schnelligkeitsübung |
Kugelstoßen |
Staffellauf |
| 0 |
über 75 sec. |
unter 55 m |
über 4.10 min |
| 1 |
bis 75 sec. |
bis 59 m |
bis 4.10 min |
| 2 |
bis 65 sec. |
bis 64 m |
bis 3.55 min |
| 3 |
bis 60 sec. |
bis 70 m |
bis 3.40 min |
| 4 |
bis 55 sec. |
über 70 m |
bis 3.25 min |
b) Beim Löschangriff wird vom Wertungsrichter 4, nach Anhörung der Bewerter, die Gruppenleistung bewertet und als Punktezahl (Übung und Gesamteindruck) eingetragen.
c) Bei der Fragenbeantwortung wird vom Wertungsrichter die Gruppenleistung bewertet und als Punktezahl eingetragen.
d) Jeder Wertungsrichter für sich beurteilt den Gesamteindruck der Gruppe. Der Durchschnittswert (Wertungen geteilt durch 6) wird als Punktezahl eingetragen.
Folgende Punktwertung ist hier anzuwenden:
| Punkte |
Beurteilung |
| 0 |
mangelhaft /nicht bestanden |
| 1 |
genügend / bestanden |
| 2 |
befriedigend / befriedigend bestanden |
| 3 |
gut / gut bestanden |
| 4 |
sehr gut / sehr gut bestanden |
e) Die einzelnen Punktzahlen der 5 Übungen und der Durchschnitt der Beurteilungen des Gesamteindruckes werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl.
f) Aus den Bewertungen 4.5 a) bis 4.5 d) muss eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10 Punkten erreicht werden.
4.6 Die Gruppe scheidet aus:
4.6.1 wenn die Gruppe weniger als 10 Gesamtpunkte erreicht hat. Die gesamte Übung kann frühestens nach vier Wochen wiederholt werden.
4.6.2 wenn der Gesamteindruck der Gruppe mangelhaft ist.
Wenn eine 0-Wertung beim Löschangriff oder der Fragenbeantwortung vorliegt.
Bei Erreichen einer Punktzahl von 10 Punkten darf die Disziplin, bei der die Gruppe mit 0 Punkten bewertet wurde, auf der gleichen Veranstaltung wiederholt werden.
Bei einer 0-Wertung bei Löschangriff oder Fragenbeantwortung kann die Leistungsspangenbewertung erst nach vier Wochen wiederholt werden.
4.7 Die Teilnehmer der Leistungsbewertung erkennen die Entscheidung des Abnahmeberechtigten der DJF und der 5 Wertungsrichter an.
(Anmerkung: auf das Abdrucken der Punkte 5. und 6. wurde an dieser Stelle verzichtet, da es sich hierbei vor allem um Richtlinien für den Veranstalter und die Wertungsrichter handelt.)
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5. Aufbau des Übungsplatzes
[...]
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6. Durchführung der Leistungsbewertung
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aus: Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr
Herausgeber: Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes; Bonn, den 1. Januar 1990